Stand 01.09.2017, Zahl der seit der erstmaligen Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts vorgenommenen Aktualisierungen: 0 des Anlegers erfassen. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eine zusätzliche Steuerbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kir- chensteuer auf die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu beglei- chen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der genannten Ri- siken könnte zur Privatinsolvenz (maximales Risiko) des Anlegers führen. Diese kann bei Realisierung folgender, im Prospekt näher ausgeführter Risiken entstehen: Planungs- und Baurisiko - Es besteht das Risiko, dass Baugenehmigungen und sons- tige Planungen nicht wie ursprünglich gedacht und prognostiziert umgesetzt werden können. Es handelt sich dabei um die üblichen Projektentwicklungsrisiken, die bei der Neubauerstellung auftreten. Ferner besteht das Risiko, dass während der Bauphase Komplikationen auftreten und sich hierdurch z. B. die ursprünglich geplanten Baukos- ten erhöhen, weil zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Beide Risiken können dazu führen, dass es zu erheblichen Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bei der Emittentin führt. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Liquditätsrisiko - Es besteht das Risiko, dass der Emittentin nicht genügend frei ver- fügbare Zahlungsmittel (z.B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn Zahlungsmittel zweckwidrig verwendet werden, Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ausfallen, unerwartete Ausgaben entstehen, wesentliche Vertragsparteien ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Das Liquidi- tätsrisiko kann zu Liquiditätsengpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Emitten- tin bis hin zu deren Insolvenz führen. Beim Anleger kann dies zu niedrigeren und keinen Auszahlungen oder zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Betriebsrisiko - Es besteht das Risiko, dass die Produktion der Fabrik geringer als ur- sprünglich geplant ausfällt oder sogar ganz entfällt. Dies beispielsweise, wenn der zu verarbeitende Rohkautschuk nicht in ausreichender Menge eingekauft werden kann oder falls durch einen Streik, Ausfall von Maschinen oder sonstigen Störanfällen der Be- trieb ins Stocken gerät oder ganz zum Erliegen kommt. Auch eine Zerstörung der Fabrik durch Naturkatastrophen fällt unter dieses Risiko, selbst wenn es versichert sein sollte. Dies kann zu Zahlungsschwierigkeiten der Emittentin führen, bis hin zu Ihrer Insolvenz. Beim Anleger kann dies zu geringeren Auszahlungen bis hin zum Totalverlust führen. Ausfall wichtiger Vertragspartner - Die Vermögensanlage ist von verschiedenen Verträ- gen sowie der tatsächlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Vertrags- partner (Bauunternehmen, Lieferanten des Rohkautschuks, Dienstleistungsunternehmen im Zulieferumfeld der Fabrik, Produktabnehmer) abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner während der Laufzeit ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vertraglich geschuldet nachkommen, da sich beispielsweise deren wirtschaftliche Situation verändert hat (z.B. Bonitätsschwierigkeiten). Dies kann dazu führen, dass ein oder mehrere Vertragspartner ausfallen und neue gefunden werden müssen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin hierdurch insolvent wird. Der Ertrag aus der Ver- mögensanlage könnte damit wesentlich geringer ausfallen oder gänzlich ausbleiben. Sollte die Emittentin darüber hinaus nicht in der Lage sein, ihren weiteren Verpflichtungen nach- zukommen, kann dies beim Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufleben der Haftung trotz Einzahlung der Hafteinlage 5.3 Für den Anleger besteht das Risiko, dass seine Haftung auch nach vollständiger Einzah- lung der Hafteinlage bis maximal zur Höhe der Haftsumme, welche sich auf 10 % der Einlage beschränkt, wieder auflebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapitalkonto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinla- ge sinkt (§ 172 Abs. 4 HGB). Auch wenn der Anleger sich über einen Treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. Keine Handelbarkeit 5.4 Die Vermögensanlage ist nicht frei handelbar und es existiert hierfür kein geregelter Zweit- markt. Im Falle eines Veräußerungswunsches müsste der Anleger selbst einen Käufer finden. Ferner ist eine Übertragung der Vermögensanlage nur nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung durch die Emittentin möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. 6 Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile Emissionsvolumen: bis zu 1.800.000 Euro. Art: Kommanditanteile zu je 1.000 EUR pro Kommanditanteil Anzahl der maximal auszugebenden Anteile: bis zu 1.800 7 Auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlus- ses berechneter Verschuldungsgrad der Emittentin Die Emittentin hat bisher noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Ein Verschul- dungsgrad kann daher nicht angegeben werden. 8 Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen Der Anleger hat während der Laufzeit der Vermögensanlage Anspruch auf Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen und Gewinnen und eine Abfindung bei Kündigung der Ver- mögensanlage („vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung“ im Sinne des VermAnlG). Die Aussichten hierfür hängen von der erfolgreichen Entwicklung der Emittentin und ihrer geplanten Tätigkeit ab. Zu den maßgebenden Faktoren, welche die Geschäftsaussichten der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG beeinflussen und damit deren Fähig- keit, den in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, zählen generell der erfolg- reiche Emissions- und Investitionsverlauf. Dazu gehört u.a. die Einwerbung der Anlegergelder aus dem öffentlichen Angebot, die plangemäße und ratierliche Einzahlung der ausstehen- den Einlage durch die Gründungskommanditistin PANARUBBER Processing Corp. Ferner ist die Realisierung und planmäßige Inbetriebnahme der mit Gesellschaftermitteln zu finanzie- renden Kautschukfabrik, wozu auch der Erwerb des Fabrikgeländes und die Errichtung der Kautschukfabrik zu den kalkulierten Errichtungskosten gehört, maßgeblich. Außerdem sind der mögliche Einkauf des für den Betrieb der Kautuschfabrik notwendigen Rohkautschuks und dessen anschließender Verkauf auf der Grundlage der im Verkaufsprospekt dargestell- ten wirtschaftlichen Annahmen eine maßgebliche Grundlage für die Ausschüttungen und Abfindung. Die Emittentin plant für das Jahr 2023 die Gewinnschwelle zu erreichen und dabei 2.934 Tonnen Rohkautschuk für 0,20 Euro unter dem Börsenpreis für Naturkautschuk einzukaufen. Verringert sich diese Menge wegen anderer Marktbedingungen um 6,13 % und kann sie den Rohkautschuk gleichzeitig nicht für weniger als 0,20 Euro unter dem Weltmarktpreis für Naturkautschuk einkaufen können, so wäre die Gewinnschwelle gerade TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 31, 40210 Düsseldorf, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Maximilian Breidenstein Seite 2 von 3