panarubber17gmbh&co.kg,friedrich-ebert-str.31,40210düsseldorf,gesetzlichvertretendurchdiekomplementärin timberfarm verwaltungs-gmbh, friedrich-ebert-str.31,40210düsseldorf,diesevertretendurchherrnmaximilianbreidenstein seite 2 von 3 als treugeber in die stellung als kommanditist ist jederzeit möglich. die gesellschaft kann von dem dann unmittelbar beteiligten gesellschaf- termiteinerfristvon12monatenzumkalenderjahresendeordentlichge- kündigtwerden,frühestensjedochzum31.12.2031.dievermögensanlage hat gemäß § 5a vermanlg eine laufzeit von mindestens 24 monaten. die beteiligung besteht grundsätzlich ohne zeitliche begrenzung fort, sofern die gesellschaft nicht liquidiert oder die beteiligung durch den anleger gekündigt oder widerrufen wird. die laufzeit beginnt für jeden anleger individuell mit zugang des unterschriebenen zeichnungsscheins bei der emittentin. eine kündigung kann nur durch eingeschriebenen brief an die persönlich haftende gesellschafterin zum ende eines geschäftsjahres mit einer frist von 12 monaten erfolgen. wenn auch die beteiligung un- befristet ist, so ist laut geschäftsplan dennoch geplant, nach rodung der kautschukbäume und verkauf des angefallenen holzes die gesellschaft 2031aufzulösen.einekündigungauswichtigemgrundeiststetsmöglich. 6 mit der vermögensanlage verbundene risiken 6.1 risiken einer unternehmerischen beteiligung bei dem vorliegenden beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische beteiligung mit allen damit verbundenen unterneh- merischen risiken. das wirtschaftliche ergebnis hängt von einer vielzahl vonbedingungenab.eineausführlichedarstellungderrisikenistdenri- sikohinweisen im vermögensanlagen-verkaufsprospekt zu entnehmen. 6.2 maximalrisiko über den totalverlust der vermögensanlage hinaus besteht das risiko der gefährdungdesweiterenvermögensdesanlegersbishinzudessenpriva- tinsolvenz.imfallederinsolvenzderpanarubber17gmbh&co.kgmuss der anleger unter umständen ausgezahlte ausschüttungen zurückzahlen, soweit die ausschüttungen erfolgt sind, während sein kapitalanteil durch verlust unter den betrag der geleisteten einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die entnahme der kapitalanteil unter den bezeichneten be- trag herabgemindert wird. sofern ausschüttungen zurückgezahlt werden müssen, ist diese pflicht auf 10 % der hafteinlage begrenzt. die pflicht zur rückzahlung von ausschüttungen kann auch das sonstige vermögen des anlegers erfassen. sofern der anleger den erwerb der vermögensanlage teilweiseodervollständigfremdfinanzierthat,haterdenkapitaldienstfür diese fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei rückflüsse aus der vermögensanlage erfolgen sollten. auch eventuelle zusätzliche steuern auf den erwerb, die veräußerung, die aufgabe oder die rückzah- lungdervermögensanlagesindvomanlegerimfallefehlenderrückflüsse aus seinem weiteren vermögen zu begleichen. der betreffende anleger könntesomitnichtnurseineingesetzteskapitalverlieren,sondernmüsste das zur finanzierung der vermögensanlage aufgenommene fremdkapital inklusive zinsen zurückzahlen. die verwirklichung eines oder mehrerer der genannten risiken könnte zur privatinsolvenz (maximales risiko) des anlegersführen. 6.3 auflebenderhaftungtrotzeinzahlungderhafteinlage für den anleger besteht das risiko, dass seine haftung auch nach vollständiger einzahlung der hafteinlage bis maximal zur höhe der haftsumme, welche sich auf 10 % der einlage beschränkt, wieder auf- lebt, wenn der anleger ausschüttungen erhält und sein kapitalkonto dadurch unter den wert der im handelsregister eingetragenen haftein- lage sinkt (§ 172 abs. 4 hgb). dies kann zu einem verlust des sonstigen vermögens des anlegers und zur privatinsolvenz des anlegers führen. auch wenn der anleger sich über einen treuhänder beteiligt, gilt für ihn wirtschaftlich dasselbe. 7 aussichten für die kapitalrückzahlung und erträge unter verschiedenen marktbedingungen zu den maßgebenden faktoren, welche auf die geschäftsaussichten der panarubber 17 gmbh & co. kg wirken und damit deren fähigkeit, den in aussicht gestellten wirtschaftlichen erfolg erzielen zu können, beeinflussen, zählen die einwerbung ausreichenden kapitals aus dem vorliegenden öffentlichen angebot, die einhaltung der planungen be- züglich der kosten der realisierung, inbetriebnahme, bewirtschaftung undbeerntungderkautschukplantagen,entwicklungendesmarktesfür naturkautschuk und kautschukholz, die klimatischen bedingungen an den plantagenstandorten, die rechtlichen und steuerlichen rahmenbe- dingungenvoralleminpanamaentlangdererlös-undwertschöpfungs- stand20.12.2016,zahlderseitdererstmaligenerstellungdesvermögensanlagen-informationsblattsvorgenommenenaktualisierungen:0